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Wohnflächenvermessung

Millionen Mieter in Deutschland zahlen zuviel. Grund: Ihre Wohnungen sind oft kleiner als im Mietvertrag angegeben. Lassen Sie Ihre Wohnung von Ingenieuren mit moderner Meßtechnik prüfen! Dann Geld zurückholen!

Infos unter Telefon 0172 3508380 oder 0351 4710720 oder über unser Kontaktformular:

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Mietfläche, Wohnfläche, Grundfläche? Schräge Wände? Wohnraumvermessung? Sie sind Mieter und möchten die Flächen im Mietvertrag überprüfen lassen? Wir verfügen über eine mehrjährige Erfahrungen speziell auf dem Gebiet der Wohnflächenvermessung oder auch Wohnraumvermessung. Die Wohnflächenvermessungen werden nach der Wohnflächenverordnung oder der 2.Berechnungsverordnung und mittels moderner Meßtechnik durchgeführt. Wir sind deutschlandweit Ihr Partner für die Vermessung von Wohnflächen und Wohnraum, mit Büros in Dresden, Leipzigund Chemnitz.

Die Vermessung der Wohnfläche wird in der Wohnung durch einen Ingenieur unserer Firma durchgeführt. Dauer der Wohnungsvermessung zirka 1-2 Stunden je nach Wohnungsgröße. Die Auswertung und Feststellung der Wohnflächen Ihrer Wohnung entsprechend den geltenden Rechtsvorschriften wird per CAD in unserem Büro in Dresden vorgenommen. Sie erhalten danach eine schriftliche Aufstellung/Gutachten der Wohnfläche der einzelnen Räume Ihrer Wohnung. Dazu geben wir Ihnen nützliche Informationen über die Möglichkeit der Rückforderung von Mietzahlungen.

Fall 1) Wohnraumvermessung Dachgeschoßwohnung in Dresden-Cotta Sanierung 1992 Wohnfläche lt. Mietvertrag: 93 m² Tatsächlich gemessene Wohnfläche nach 2.BV: 81 m² Differenz = 12m² !!! Nach Entscheid vom BGH liegt in so einem Fall eine Flächenabweichung in erheblicher Größe vor. Die Mieter konnten Rückzahlungsansprüche in Höhe der vollen Differenz für die letzten 4 Jahre zurückfordern, d.h. Wohnfläche 12 m² x 6,20€ x 48 Monate. Insgesamt 3571,20 € mussten vom Vermieter zurückerstattet werden. Dazu kommen Rückerstattungen von Nebenkosten in Höhe von 864 €. gesamte Rückerstattung 4435,20 €

Fall 2) Wohnraumvermessung Etagenwohnung Dresden-Striesen Neubau 1998 Wohnfläche lt. Mietvertrag: 72 m² Tatsächlich gemessene Wohnfläche nach Wohnflächenverordnung: 67,5 m² Differenz = 4,5 m² !!! Nach einem außergerichtlichen Vergleich hat der Vermieter akzeptiert, die Wohnflächen im Mietvertrag zu korrigieren und die zuviel eingeforderten Beträge der letzten 3 Jahre in Höhe von 1036 € zuzüglich Rückerstattung der Nebenkosten zu veranlassen. Die gesamte Rückerstattung betrug 1694,00 €.

Leider keine Seltenheit. Oft finden sich bei fachkundiger Vermessung nach Wohnflächenverordnung oder 2.Berechnungsvorschrift für Wohnflächen (II.BV) erheblich überzogene Mietflächen, somit ein zu ungunsten der Mieter entstandener Mehrbetrag in der Miete.

Zahlreiche Probemessungen, vorrangig in Wohnlagen mit saniertem Altbau, haben ergeben, daß nicht selten bis zu 30 Prozent mehr Wohnfläche in den Mietverträgen ausgewiesen werden als tatsächlich vorhanden. Mit Sicherheit oft auch aus Unwissenheit werden besonders Wohnräume mit schrägen Wänden falsch berechnet.

Setzen Sie sich daher mit uns in Verbindung! erstellen ein Gutachten über Ihre Wohnfläche mit modernen Meßgeräten, CAD und zu fairen Preisen.

Bitte füllen Sie dazu das folgende Formular aus, wir treten dann mit Ihnen in Kontakt, um Ihr Objekt vor Ort zu besichtigen und die nötigen Maßnahmen zu besprechen